Compliance bei der TII Group

Hinweisgebersystem

Vielen Dank für Ihr Interesse am Hinweisgebersystem der TII Group.

Zur Gewährleistung eines EU-weiten Standards für den Schutz von Hinweisgebern und zur Vermeidung oder Aufdeckung von Rechtsverstößen erließ die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie ((EU) 2019/1937).

Bei der TII Group wird diese Richtlinie durch die Einrichtung eines entsprechenden Meldesystems umgesetzt. Dieses Meldesystem besteht aus einem Meldeportal und einer Hotline.

Über das Meldesystem können Mitarbeiter sowie Dritte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit Unternehmen der TII Group in Kontakt stehen, Verstöße gegen das Gesetz sowie Verstöße gegen den Verhaltenskodex der TII Group melden. Meldungen können anonym und vertraulich eingereicht werden. Die Meldung wird an den Rechtsanwalt Herrn Dr. Heitzer weitergeleitet, der als externer Ombudsmann mit der Bearbeitung von Hinweisen betraut ist.

Weitere Informationen stehen auf dem Hinweisgeberportal zur Verfügung.


HINWEIS:
Das Hinweisgebersystem ist nicht für allgemeine Beschwerden vorgesehen. Sollten Sie mit Ihrer Geschäftsbeziehung zur TII Group unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Vertreter.


Hinweisgeberportal

INTEGRITY GmbH
Dr. Eric Heitzer
E-Mail: eh@dgc-integrity.de
Telefon: 0221 16889970

Weitere Informationen

EU-Hinweisgeberrichtlinie

Der folgende Link führt zur EU-Hinweisgeberrichtlinie

Weitere Informationen